Kommentar zum AWMF-Leitlinien-Entwurf, Kapitel 2

Die AWMF entwickelt gerade eine neue „S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans*-Gesundheit: Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“. Jetzt gibt es die Möglichkeit, den aktuellen Entwurf öffentlich zu kommentieren. Damit mein Kommentar nicht nur in die Tiefen des Leitlinienentwicklungsprozesses gehen, veröffentliche ich sie auch noch hier. Die Hauptüberschriften dieses Artikels entsprechen dabei den Hauptüberschriften der Leitlinie.

Unter der Kommentier-Website ist die Leitlinie nicht mehr einzusehen, hier gibt es eine Version.

Da die Leitlinie lang ist, teile ich meine Kommentare in mehrere Posts auf. Dies ist der zweite Teil, der erste ist hier.

2. Trans* Personen im Gesundheitssystem

Zu den Studien

Die Studienlage zu der Situation in Deutschland ist dünn. Wichtig wäre, dass die Studie aus Nordrhein-Westfalen Eingang gefunden hat.

Deutlich sind Tendenzen, für eine hohe Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens allgemein, bei gleichzeitig hoher Neigung, diesem zu misstrauen (Nemoto et al, 2005).

Das ist ein häufiger Vorwurf gegenüber Transmenschen, die sich an das Gesundheitssystem wenden, wahrscheinlich ungefähr so alt wie die medizinische Behandlung von Transmenschen, oft einfach formuliert als „die sind so ungeduldig“. Das ist auch logisch: meistens wenden sich Transmenschen mit dem Wunsch nach konkreten Anpassungsmaßnahmen an das Gesundheitssystem, während die Mediziner_innen ihr übliches Verfahren mit ausführlicher Diagnostik, Abwägen verschiedener Behandlungsoptionen etc. anwenden wollen. Das funktioniert schon deswegen schlecht, weil Transmenschen medizinisch gesehen eigentlich gesund sind, sowohl körperlich (abgesehen von unabhängigen Erkrankungen), als auch psychisch (abgesehen von unabhängigen Erkrankungen und Folgeerkrankungen wegen der Diskriminierung) (siehe z.B. Kurt Seikowski: Keine Patienten im klassischen Sinn. In: Zeitschrift für Sexualforschung 1997; 10 : 351-353).

Zu den Empfehlungen:

Personen mit Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie soll psychosoziale Unterstützung, Beratung und gegebenenfalls Psychotherapie ermöglicht werden, um den Umgang mit und die Folgen von Trans*-Negativität bewältigen zu können und sekundär entstehenden psychischen Störungen vorzubeugen.

Dem stimme ich zu. Es ist insbesondere richtig, hier den Fokus auf Diskriminierungsfolgen zu legen und nicht darauf zu versuchen, das Bedürfnis nach medizinischen Maßnahmen zu vermindern, wie es aktuell der MDS fordert. Damit das gut funktioniert sind folgende Voraussetzungen wichtig:

  • Die Therapie muss freiwillig sein, d.h. sie darf nicht Voraussetzung für medizinische Maßnahmen sein, d.h. die, die sie brauchen, sollen sie bekommen, die die sie nicht brauchen dürfen sie nicht „absolvieren“ müssen.
  • Der Zugang zu medizinischen Maßnahmen darf nicht abhängig sein von dem, was in der Therapie passiert. Sonst könnten Patient_innen den Therapeut_innen gegenüber nicht offen sein, weil sie befürchten würden, dass ihnen das Gesagte (z.B. beim Äußern von Zweifeln) den Zugang zu medizinischen Maßnahmen erschwert.
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